Montag, 10. September 2007

Definition Girokonto

Das Girokonto ist rein rechtlich gesehen ein Kontokorrentkonto, welches der Abwicklung von Bankgeschäften, insbesondere der Verbuchung von Sichteinlagen dient.

Der Begriff "Giro" bei der Bezeichnung Girokonto / Girokonten dient der Kennzeichnung als Abwicklungskonten für den Zahlungsverkehr und wird vom Begriff Giralgeld (Buchgeld) hergeleitet.


In der Regel können Girokonten von Privatkunden bei Banken und Sparkassen im Rahmen eines eingefügten Dipositionskredites überzogen werden.

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