Mittwoch, 9. Januar 2008

Fälligkeitstermin für Überweisungen

Aktuelle Rechtsinformation rund ums Girokonto - Fälligkeitstermin für Überweisungen - wann muss das Geld beim Empfänger sein?

Am Fälligkeitstag muss das Geld eingetroffen sein oder reicht es, wenn ich das Geld am Fälligkeitstermin überweise? Der Streit um den Fälligkeitstag ist wohl so alt wie die Überweisung selbst: Reicht es,wenn der Kunde überwiesen hat, oder muss der Rechnungsbetrag dem Empfänger / Unternehmen dann bereits auf dem Geschäftsgirokonto gutgeschrieben sein? Gibt es dazu keine vertragliche Regelung, genügt es, wenn dieÜberweisung in Auftrag gegeben ist, und das Konto des Kunden gedeckt, so dass der Auftrag ausgeführt werden kann.So war die Ansicht der deutschen Gerichte bis jetzt.

Nun steht jedoch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema "Fälligkeit bei Überweisungen" an, die wahrscheinlich genau andersherum ausfallen wird.Nach der EU-Richtlinie über den Zahlungsverzug kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Überweisung an, sondern den Geldeingang beim Empfänger. Diese Regelung hat der Generalanwalt beim EuGH betont (Schlussantrag vom 18.10.2007, Az. C-306/06).

Da der EuGH den Anträgen des Generalanwalts regelmäßig folgt, ist mit einer Änderung bei denBestimmungen zum Fälligkeitstag von Überweisungen zu rechnen.

Der Hintergrund des Streits um "die paar Tage"ist handfest: Ist der Kunde im Verzug, muss er die finanziellen Folgen tragen (Anwaltskosten, Zinsen etc.).

Abzuwarten bleibt in diesem Fall, wie die Buchungspraxis der Banken und Sparkassen diesbezüglich mit einbezogen wird und ob es Differenzierungen hinsichtlich nationaler Überweisungen und EU-Überweisungen geben wird.

Tipp für Privatkunden:
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Tipp für Firmen /Unternehmen: Sorgen Sie bereits in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für eine eindeutige Regelung zum Fälligkeitstag - Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung eines Rechnungsbetrages kommt es nicht auf die Absendung,sondern den Eingang des Geldes an.

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